Hausordnung NINJAS BJJ
Wertschätzung sowie ein respektvolles Miteinander im NINJAS BJJ ist uns ein besonderes Anliegen. Dies soll dem Zusammenhörigkeitsgefühl, der Motivation und zu gegenseitiger Unterstützung anregen. Um dies zu ermöglichen wurden die folgenden Regeln erstellt. Alle Personen die sich in den Räumlichkeiten des NINJAS BJJ aufhalten, haben sich an diese Hausordnung zu halten, andernfalls kann man der Räumlichkeiten verwiesen werden.
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Alle MitgliederInnen und BesucherInnen der Räumlichkeiten des NINJAS BJJ haben sich über die Hausordnung zu informieren und sich an diese zu halten.
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Es wird von allen Personen ein respektvolles Verhalten gegenüber anderen, so wie ein freundlicher Umgang miteinander erwartet.
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Das Mitglied ist gesundheitlich für die angebotenen Trainingsmodule geeignet. Im Zweifelsfall lässt sich das Mitglied vor Vertragsabschluss von einem Arzt seines Vertrauens darauf hin untersuchen. Das Mitglied sollte sich jährlich einmal von einem Facharzt untersuchen lassen, ob Erkrankungen, Leiden oder Gebrachen dazu führen könnten, dass Training nicht mehr durchführen zu können. Bei einer entsprechenden Bescheinigung, kann das Mitglied außerordentlich kündigen.
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Grundsätzlich erfolgen das Training und die Teilnahme an den Kursen auf eigenes Risiko. Mitglieder sind für das Tragen entsprechender Schutzausrüstung (z.B. Mundschutz, Ohrenschutz) während des Trainings selbst verantwortlich.
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Anweisungen vom/ von Trainer*in bzw. des Personals sind Folge zu leisten, um einen geordneten Betrieb aufrecht zu erhalten und das Verletzungsrisiko zu minimieren.
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Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliches ihm zur Verfügung gestelltes Trainingsequipment und entsprechende Einrichtungen (zB Spiegel) sachgemäß zu benutzen. Für bei sachwidriger Handhabung entstandenen Schäden ist das Mitglied haftbar.
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Die Räumlichkeiten und Trainingsgeräte sind ausschließlich während den angebotenen Unterrichtseinheiten, oder im Zuge eines geführten Trainings zu benutzen.
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Erziehungsberechtigte haften außerhalb der Trainingszeit für ihre Kinder. Die Trainingszeit beginnt mit der Aufstellung zu Beginn der Einheit und endet nach der Verabschiedung durch den/die Trainer*in.
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Wenn ein Kind den Anweisungen des/der Trainers/ Trainerin nicht Folge leistet, ist der/die Erziehungsberechtigte verpflichtet, das Kind wieder zu übernehmen.
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In allen Räumlichkeiten und in unmittelbarer Umgebung um den Eingang des NINJAS BJJ herrscht striktes Rauchverbot.
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Im Zuge einer guten Nachbarschaft ist die Lautstärke vor dem Eingang des NINJAS BJJ möglichst gering zu halten: Dies gilt speziell nach 20 Uhr sowie am Wochenende ganztags.
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Mitnahme von Tieren in die Räumlichkeiten des NINJAS BJJ ist generell verboten. Ausnahmen können nach vorheriger Absprache gestattet werden. In solchen Ausnahmen ist der/die Halter*in des Tieres für alle Schäden die durch das Tier entstanden sind haftbar. Außerdem ist die Person dafür zuständig, das kein Schmutz durch das Tier hinterlassen wird.
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Jeder Raum hat ein Ordnungssystem. Dieses ist einzuhalten und die Gegenstände und Trainingsgeräte wieder auf den jeweiligen Platz zurück zu bringen. Sollten Unsicherheiten diesbezüglich auftreten wird darum gebeten das Personal zu fragen und anschließend den Gegenstand ordnungsgemäß zurück zu bringen.
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Die Trainingsgegenstände sind ausschließlich sachgemäß nach den Regeln zu verwenden.
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Der Krafttrainingsbereich ist nur nach Absprache mit dem Personal zu verwenden. Für Kinder ist der Aufenthalt generell untersagt.
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Für Wertgegenstände, Kleidung und sonstiger Besitz wird nicht gehaftet. Der jeweilige Besitzer übernimmt selbst die Haftung.
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Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Außerdem können gefundene Gegenstände, aufgrund geringer Lagermöglichkeit, nur über eine zeitlich limitierte Dauer von maximal 4 Wochen aufbewahrt werden. Daher wird gebeten unverzüglich das Personal über viennaninjas@gmail.com zu informieren und um bekannt zu geben, wann der Gegenstand wieder mitgenommen wird. Nach Ablauf der 4 Wochen werden die Fundsachen karitativem Zweck gespendet.
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Mitnahme und Lagerung von leicht entzündlichen Gegenständen ist verboten.
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Wir behalten uns vor, Personen, die wir charakterlich für ungeeignet halten, abzuweisen.
Hygiene und Sauberkeit
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Straßenschuhe (gilt auch für jene Flip Flops, die auf der Straße getragen werden) dürfen ausschließlich im gekennzeichneten Bereich verwendet werden. Ansonsten sind sie im dafür vorgesehenen Schuhregal zu lagern.
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In den anderen Räumlichkeiten sind Flip Flops bzw. rutschfeste Hausschuhe oder Indoor-Trainingsschuhe zu tragen.
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Im Duschbereich sind aus hygienischen und Sicherheitsgründen immer rutschfeste Flip Flops oder Badeschlapfen zu tragen.
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Rasieren bzw. Haareschneiden ist in den Räumlichkeiten bzw. in der Dusche streng verboten. Aus Gründen der Hygiene und der technischen Wartung der Abflüsse.
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Aus ökologischen Gründen wird gebeten sparsam mit dem Wasser umzugehen und es nicht unnötig laufen zu lassen.
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Die Räumlichkeiten sowie Gegenstände sind sauber zu hinterlassen. Das Zurücklassen von nicht vorgesehenen Artikeln (Tapes, Hygieneartikel, usw.) oder Schmutz (Haarreste, Nägel, usw.) ist in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen.
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Die Räumlichkeiten sind so gut wie möglich rein zu halten. Entstandene Verschmutzungen bzw. Verunreinigungen sind so bald als möglich zu beseitigen.
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Mitgebrachte Speisen sind aus hygienischen Gründen so wie eventuelle geruchspezifischen Gründen nur im Bereich der Bar/Rezeption zu verzehren.
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Das Zuführen von Getränken ist prinzipiell überall gestattet jedoch aus hygienischen Gründen ist auf der Mattenfläche nur Wasser zu trinken. Zuckerhaltige Getränke sind abseits der Matte zu verwenden.
Training
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Für das Training geeignete Kleidung ist obligat. Dies ist ein Jiu Jitsu Gi mit einem der Graduierung entsprechenden Gürtel, oder ein Rashguard /anliegendes T-Shirt und eine Hose (ohne Metall, Reißverschlüsse und Hosentaschen).
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Das Training ist ausschließlich in sauberer und frischer Trainingskleidung gestattet.
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Um ein professionelles Training zu gewährleisten, sind regelkonforme Jiu Jitsu Gis zu tragen.
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Der gesamte Jiu Jitsu Gi hat in der selben Farbe zu sein.
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Aus Gründen der Hygiene ist unter dem Jiu Jitsu Gi ein Rashguard zu tragen.
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Da Jiu Jitsu ein Kontaktsport ist, sind die TeilnehmerInnen verpflichtend eine adäquate Körperhygiene und gängigen Hygienestandards einzuhalten.
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Bei Erkrankung (Ansteckungsgefahr), ist die Teilnahme am Unterricht nicht gestattet. Dies gilt besonders für meldepflichtige Erkrankungen.
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Um das Verletzungsrisiko gering zu halten, sind Fingernägel durch den/die TeilnehmerIn selbst, kurz zu halten, so, dass niemand gekratzt werden kann. Die Pflege ist prinzipiell zu Hause durchzuführen. Die Verantwortung trägt der/die Teilnehmer*in bzw. die Vormundschaft innehabende Person.
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Aus Verletzungsgründen ist das Tragen von metallischen Gegenständen (z.B.: Haarreifen, Haarspangen usw.) sowie etwaigem Schmuck (z.B.: Ringe, Piercings usw.) nicht erlaubt.
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Jedes Mitglied, das Einschränkungen jeglicher Art hat (Bewegungseinschränkungen, Verletzungen, usw.), hat dies vor Beginn der Einheit dem/ der TrainerIn zu sagen. Dadurch können Verletzungen und Überbelastungen besser vorgebeugt werden.
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Die Mattenfläche ist ausschließlich Barfuß oder mit sauberen Socken zu benutzen. Außer es wird in spezifischen Trainingseinheiten anderes vereinbart oder aus etwaigen anderen Gründen eine Ausnahme vereinbart.